Brandschutznachweis
Ein Brandschutznachweis zählt zu den bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren. Er betrachtet alle baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz-Maßnahmen für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage.
In Bayern ist für sämtliche Bauvorhaben ein Brandschutznachweis erforderlich (sofern sie nicht nach nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei sind).
Das gilt für die Mehrzahl der Neubauten sowie für viele Bestandsbauten bei speziellen Nutzungen oder Nutzungsänderungen.
Unter Berücksichtigung der Belange von Eigentümer und Betreiber liegt es im Geschick des Brandschutzplaners, eine, sowohl den sicherheitstechnischen Belangen als auch den projektspezifischen Ansprüchen entsprechende, wirtschaftlich sinnvolle Lösung, zu erarbeiten.
Brandschutztechnische Stellungnahme
Eine brandschutztechnische Stellungnahme betrachtet einen begrenzten Teilaspekt eines Bauvorhabens, für welches ein Brandschutznachweis zu umfangreich wäre. Sie liefert im Ergebnis, inwieweit die notwendigen anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz-Maßnahmen zur konkreten Fragestellung eingehalten werden.
Darüber hinaus betrachtet sie, je nach Fragestellung, zudem Folgen und Auswirkungen auf andere Bereiche sowie mögliche Alternativen.
Die brandschutztechnische Stellungnahme gibt Hilfestellung für Entscheidungen und Auflagen von Eigentümern, Planern und Ämtern und stellt damit eine wesentliche Grundlage für ein zügiges Genehmigungsverfahren dar.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Größere bauliche Anlagen wie Wohnanlagen, Versammlungsstätten, Schulbauten, Industriebauten und andere Sonderbauten bedürfen der Erstellung von Feuerwehrplänen.
Feuerwehrpläne stellen die Einsatzgrundlage für eine schnelle und effektive Brandbekämpfung dar. Sie liefern der Feuerwehr schon auf dem Weg zum Objekt wichtige Einsatzinformationen für die Lagebeurteilung und Orientierung vor Ort.
Im Wesentlichen bestehen sie aus einer allgemeinen Objektinformation, einem Übersichtsplan, Geschossplänen und weiteren wichtigen Detailinformationen wie etwa möglichen Angriffswegen, Einrichtungen zur Brandbekämpfung sowie besonderen Risikoschwerpunkten.
Feuerwehrpläne werden in enger Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz erarbeitet.